Tagesbetreuung ist nur bei Buchung von mindestens einem fixen Tag pro Woche möglich.
Ferienbetreuung ist ausschliesslich für Hunde aus der Tagesbetreuung möglich.
Während der Betriebsferien (1 Woche im Juni, 1 Woche über Weihnachten-Neujahr) findet keine Tagesbetreuung statt.
An Wochenenden und Feiertagen findet keine Tagesbetreuung statt.
Tagesbetreuung: 07:00 - 18:30 Uhr; Bringen: Mo - Fr 07:00 - 09:00 in Schwerzenbach / Sa und So (nur Ferien) 17:00 - 18:00 in Lindau ZH; Abholen: Mo - Fr 16:00 - 18:30 in Schwerzenbach / Sa
und So (nur Ferien) 17:00 - 18:00 in Lindau
Bring- und Abholtag zählen jeweils als volle Tage.
Tagesplätze können innerhalb der gleichen Woche ohne Aufpreis getauscht werden (solange an anderen Tagen noch frei Plätze vorhanden sind).
Wir nehmen keine unkastrierten Rüden auf.
Der Hundebesitzer versichert, dass für sein(e) Hund(e) eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht.
Der Hundebesitzer versichert, dass sein(e) Hund(e) mit anderen Hunden verträglich, gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten, sowie schutzgeimpft ist/sind. Wir
empfehlen den/die Hund(e) vorbeugend gegen Zecken und Flöhe
mit einem entsprechenden Mittel zu behandeln.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten in die Betreuungsstätte, trägt der Hundebesitzer die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung
angesteckter Hunde.
Für Schäden, die der/die Hund(e) während seinem/ihrem Aufenthalt in der Betreuungsstätte bei den Hundesitternerleiden
könnte(n),
übernehmen die Hundesitter keine Haftung. Die Haftung der Hundesitter wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Berufshaftpflicht ist vorhanden.
Der Hundebesitzer haftet für alle Schäden, die während des Aufenthalts durch den/die Hund(e) in oder an der Betreuungsstätte oder an Dritten entstehen.
Der Hundebesitzer erklärt ausdrücklich, dass er die Risiken einer Beisserei unter Hunden kennt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes
selbst trägt.
Die Hundesitter verpflichten sich, den/die Hund(e) artgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu befolgen.
Dem Hundebesitzer wird gewährleistet, dass sein/e Hund(e) mit Familienanschluss untergebracht ist/sind. Es gibt keine Zwingerhaltung.
Halten die Hundesitter eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so geben sie den/die Hund(e) auf KostendesHundebesitzersin
tierärztliche
Behandlung. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Hundbesitzer. Wenn möglich
nehmen die Hundesitter im Vorfeld Kontakt mit dem Hundebesitzer auf.
Ein Trockenfutter wird bei Ferien- und Tageshunden von den Hundesittern zur Verfügung gestellt. Falls Spezialfutter gewünscht wird, muss dies der Hundehalter selber mitbringen.