Im Kanton Zürich müssen alle Halter von Hunden, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du hier. Achtung: «kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «klein» bei AMICUS.
Das Alter des Hundes bei der Übernahme beziehungsweise zum Zeitpunkt des Zuzugs in den Kanton Zürich ist massgebend dafür, welche Kurse du besuchen musst. Die nachfolgende Tabelle gibt dir eine Übersicht:
Alter des Hundes zum Zeitpunkt - der Übernahme - des Zuzugs in den Kt. ZH |
Welpenförderung (mind. 4 Lektionen) |
Junghundekurs (mind. 10 Lektionen) |
Erziehungskurs (mind. 10 Lektionen) |
zwischen 8 und 16 Wochen | ja | ja | nein |
zwischen 16 Wochen und 18 Monate | nein | ja | ja* |
zwischen 18 Monate und 8 Jahre | nein | nein | ja |
über 8 Jahre | nein | nein | nein |
* ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden