Welche Ausbildungskurse muss ich absolvieren?

Im Kanton Zürich müssen alle Halter von Hunden, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen findest du hierAchtung: «kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «klein» bei AMICUS. 

Das Alter des Hundes bei der Übernahme beziehungsweise zum Zeitpunkt des Zuzugs in den Kanton Zürich ist massgebend dafür, welche Kurse du besuchen musst. Die nachfolgende Tabelle gibt dir eine Übersicht:

Alter des Hundes zum Zeitpunkt

- der Übernahme

- des Zuzugs in den Kt. ZH

Welpenförderung

(mind. 4 Lektionen)

Junghundekurs

(mind. 10 Lektionen)

Erziehungskurs

(mind. 10 Lektionen)

zwischen 8 und 16 Wochen ja ja nein
zwischen 16 Wochen und 18 Monate nein ja ja*
zwischen 18 Monate und 8 Jahre nein nein ja
über 8 Jahre nein nein  nein

* ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden